Zahnarzthelfer / Zahnarzthelferin
Beschreibung:
Die korrekte Berufsbezeichnung lautet heute Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r. Die Arbeit einer Zahnarzthelferin (es handelt sich um einen Beruf, der vorwiegend von Frauen ausgeübt wird) besteht in allen den Zahnarzt in der Praxis unterstützenden Arbeiten. Das schließt den Bereich Büroarbeiten (Abrechnungen mit der Krankenkasse, Terminorganisation, Telefonate) über praktische Arbeiten wie beispielsweise das Säubern der Instrumente bis hin zur Behandlungsassistenz und der direkten Arbeit mit den Patienten. Organisationstalent, Genauigkeit, Hygiene und Freude am Kontakt mit Menschen sind gute Voraussetzungen für den Beruf. Stellenangebote gibt es im Prinzip in jeder Zahnarztpraxis, aber auch in Kliniken der Zahn- und Kiefernheilkunde.
Ausbildung:
Es handelt sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf, für den keine bestimmte schulische Zugangsvoraussetzung erforderlich ist. Ein mittlerer oder zumindest ein Hauptschulabschluss wird aber gerne gesehen. Die duale Ausbildung (Betrieb und Berufsschule) dauert normalerweise 3 Jahre. Die Prüfung wird vor der Landeszahnärztekammer abgelegt.
Bezahlung:
Auch wenn im Arbeitsalltag viel gefordert und verlangt wird, ist das Gehalt nicht sehr hoch. Je nach Region, Arbeitgeber und persönlichen Kriterien (Berufserfahrung) kann man sich an einem Bruttolohn, der zwischen 1400 und 1900 € liegt, orientieren.
Zukunftsaussichten:
Solange es Zahnärzte gibt, werden auch Zahnarzthelfer gebraucht werden, denn eine Zahnärztin kann alle anfallenden Aufgaben nicht alleine erledigen. Aber abhängig von der allgemeinen wirtschaftlichen Lage ist man auch hier: wenn die Praxis sparen muss, dann wird eben nur noch eine statt der tatsächlich benötigten zwei Helferinnen eingestellt. Jedenfalls ist es auch hier – wie in fast allen Berufen – immer sinnvoll, sich weiter zu bilden. Man kann beispielsweise Qualifizierungslehrgänge in Laborkunde oder in Buchführung belegen.