Rechtsanwaltsfachangestellter/ Rechtsanwaltsfachangestellte
Beschreibung:
Als Rechtsanwaltsfachangestellte steht man Rechtsanwältinnen unterstützend zur Seite; sei es bei der Erfüllung von rechtlichen Dienstleistungen oder durch das Erledigen von allgemeinen kaufmännischen Tätigkeiten, durch organisatorische Arbeiten und von Büroarbeiten. Man betreut Mandanten, vereinbart Termine, erledigt die Buchführung und tätigt die Korrespondenz. Stellenangebote finden sich vor allem in Rechtsanwaltskanzleien, aber auch bei Wirtschaftsprüfern sowie in juristischen Abteilungen von Banken oder großen Waren- und Versandhäusern.
Es handelt sich um eine abwechslungsreiche Arbeit, mal mehr mal weniger, je nachdem wie die Fachausrichtung des Anwalts ist und inwieweit man am Gericht mit dabei sein darf und nicht nur die bürokratischen Tätigkeiten übernimmt. Jedenfalls gehören Sorgfalt, Vertrauenswürdigkeit und ein korrekter Umgang mit Menschen zu den Grundvoraussetzungen für diesen Beruf.
Ausbildung:
Dieser anerkannte Ausbildungsberuf wird als duale Ausbildung (Betrieb: hier meist Kanzlei und Berufsschule) durchgeführt. Die Lehre dauert 3 Jahre, Verkürzung ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Die Abschlussprüfung erfolgt bei der Rechtsanwaltskammer.
Auch wenn keine schulische Zugangsvoraussetzung notwendig ist, werden die Lehrstellen meist an junge Menschen mit mittlerem Schulabschluss vergeben.
Bezahlung:
Das Gehalt von Rechtsanwaltsfachangestellten ist nicht sehr üppig, auch hier gibt es Unterschiede je nach Bundesland und persönlichen Voraussetzungen. Durchschnittlich kann man von einem Bruttolohn, der zwischen 1200 und 2000 € liegt, ausgehen.
Zukunftsaussichten:
Wenn Rechtsanwälte nicht gerade am Hungertuch nagen, werden sie gerne Fachangestellte beschäftigen. Solange es also genügend gut gehende Kanzleien gibt – und davon kann man erst mal ausgehen – ist das ein Beruf mit Zukunft. Man kann seine Chancen natürlich auch durch Weiterbildung bzw. Spezialisierung (z.B. Patentanwaltsgehilfin) erhöhen.