Flugbegleiter / Flugbegleiterin
Beschreibung:
Flugbegleiter sind auf Flügen für das Wohl der Flugzeuginsassen zuständig. Das reicht vom Erklären der Sicherheitsvorschriften, dem Überprüfen der Einhaltung dieser Bestimmungen (Gurte angelegt? Gepäck gut verstaut?) über das Sorgen für das leibliche Wohl (Ausgabe von Essen, Verkauf von Getränken) bis zum Anbieten von Duty Free Waren während des Flugs.
Neben diesen eher praktischen Tätigkeiten sollten Flugbegleiterinnen aber auch fähig sein, auf eventuelle Ängste, Nervositäten der ihnen anvertrauten Menschen einzugehen. Ein gewisses psychologisches Gespür ist ebenso wichtig wie eine freundliche und beruhigende Ausstrahlung. Die Bereitschaft für unregelmäßige Arbeitszeiten ist Voraussetzung.
Man nennt Flugbegleiter auch Steward / Stewardess.
Ausbildung:
Es handelt sich um keinen anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz, deshalb gibt es auch keine einheitlichen Regelungen. Die Ausbildung erfolgt bei privaten Bildungseinrichtungen, meist von den Fluggesellschaften organisiert. Die Bildungslehrgänge dauern zwischen 2 – 6 Monaten, Angebote dafür gibt es nur in wenigen Städten (so z.B. in Frankfurt), die Ausbildung ist kostenpflichtig.
Bezahlung:
Je nach Fluglinie wird die Bezahlung unterschiedlich sein, sie ist jedoch nicht sehr hoch. Zwischen 1200 € und 2000 € schwanken die Gehälter. Allerdings gibt es bei dem Beruf oft andere Vergünstigungen (Schichtzulagen, Reisegutscheine).
Zukunftsaussichten:
Die Zahl der Flüge weltweit steigt immer noch an, doch kann das natürlich nicht unbegrenzt so weiter gehen. Es ist möglich, dass sich die Zahl der Billigflieger wieder reduziert und dann weniger Flugbegleiter wie bisher gebraucht werden. Zur Zeit jedenfalls gibt es noch genügend Stellenangebote in dieser Branche.